Häufige Fragen
Was kostet meine Scheidung / meine Aufhebung der Lebenspartnerschaft?
Die Frage, wie viel eine Scheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft tatsächlich kostet, kann pauschal nicht beantwortet werden. Sie hängt von mehreren Faktoren ab, nämlich den wirtschaftlichen Verhältnissen der Ehegatten / Lebenspartner, der Frage, ob sich beide anwaltlich vertreten lassen oder nur einer, wie viele Anrechte im Versorgungsausgleichsverfahren ausgeglichen werden und ob andere Folgesachen, wie z. B. nachehelicher Ehegattenunterhalt, Zugewinnausgleich, eheliche Wohnung oder sorgerechtliche Angelegenheiten, im Verbundverfahren geltend gemacht werden.
Grundsätzlich ist bei den Kosten für eine Ehescheidung / Aufhebung der Lebenspartnerschaft zwischen den Gerichtskosten und den Kosten für den Rechtsanwalt zu unterscheiden...
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Trennung oder Scheidung?
Trennen sich Ehegatten, stellt sich häufig die Frage, ob sie sich scheiden lassen sollten oder dauerhaft getrennt leben können. Eine allgemein gültige Antwort kann es auf diese Frage nicht geben, da verschiedene Aspekte, wie z. B. die Dauer der Ehe, das Alter der Ehegatten, die wirtschaftliche Verhältnisse der Ehegatten, die Frage nach Trennung oder Scheidung im konkreten Fall beeinflussen können.Tatsache ist, dass Eheleute, die die eheliche Lebensgemeinschaft zwecks Trennung aufgehoben haben, nach dem Gesetz nicht gezwungen sind, sich scheiden zu lassen. D. h. Eheleute können trotz dauerhafter Trennung grundsätzlich auch über viele Jahre und Jahrzehnte weiterhin verheiratet bleiben.
Die nachstehenden Punkte sollen Ihnen einige Hinweise geben. Sie sind nicht abschließend und ersetzen keine juristische Beratung im konkreten Fall...
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Welches Umgangsmodell?
Leben Sie als Eltern eines oder mehrerer minderjähriger Kinder getrennt bzw. beabsichtigen Sie sich zu trennen, stehen Sie vor der Frage, wo Ihre Kinder künftig leben und wie der Umgang mit dem anderen Elternteil gestaltet werden soll.Vorangestellt werden kann zu dieser Frage, dass der Gesetzgeber keine konkrete Regelung dazu getroffen hat, wie der Umgang zu gestalten ist. Vielmehr liegt es im Ermessen der Eltern, wie ihr konkretes Umgangsmodell aussieht. Maßgebend sollte bei der Gestaltung des Umgangs jedoch stets das Kindeswohl sein. Wichtig ist auch, dass das gewählte Umgangsmodell für alle erträglich und realisierbar ist. Tatsache ist, dass sowohl für das Kind als auch für den Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, ein Recht auf Umgang besteht. Nur in Ausnahmefällen kann der Umgang ganz ausgeschlossen sein, nämlich dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung bei Gewährung des Umgangs vorliegen würde.
Im Wesentlichen können drei Umgangsmodelle unterschieden werden: ...
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Katrin Günther

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